In Deutschland und USA mit Tunebite auf der legalen Seite des Urheberrechts
Karlsruhe, 01.06.2005. In Deutschland und USA wurde durch die Entscheidung des Gesetzgebers das Kopieren kopiergeschützt gekennzeichneter Computerdateien als Verstoß gegen das Urheberrecht eingestuft. Nach §95a des deutschen Urheberrechts und nach Entscheidung des US-Kongresses besteht weiterhin die strafverfolgungsfreie eingeschränkte Möglichkeit für die Wiederaufnahme von Musikstücken als Privatkopie.
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